Wenn dein Kind im Alltag viel Hilfe oder Aufsicht braucht, kann die IV dich finanziell entlasten. Hier findest du alles, was du für den Antrag brauchst.
Die Hilflosenentschädigung ist ein monatlicher Betrag der IV. Ehrlich gesagt: ADHS allein reicht nicht automatisch. Entscheidend ist, wie stark dein Kind im Alltag auf regelmässige Hilfe angewiesen ist, zum Beispiel beim Anziehen, Essen, bei der Körperpflege oder wenn es ständige Aufsicht braucht.
Richtwerte für ein zu Hause lebendes Kind, Stand 2026. Bei sehr intensiver Betreuung kommt evtl. ein Intensivpflegezuschlag dazu.
Das Anmeldeformular ist schweizweit dasselbe (Formular 001.005, „Anmeldung für Minderjährige: Hilflosenentschädigung"). Beschreibe den Alltag deines Kindes ehrlich und konkret.
Offizielles Anmeldeformular öffnen →Das ausgefüllte Formular schickst du an die IV-Stelle deines Wohnkantons. Wähl deinen Kanton, dann kommst du direkt zur richtigen Stelle:
Anträge können sich überfordernd anfühlen. Wenn du möchtest, schauen wir gemeinsam, ob sich ein Antrag lohnt, und ich gehe mit dir Schritt für Schritt durch.
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