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Die Hilflosenentschädigung der IV

Wenn dein Kind im Alltag viel Hilfe oder Aufsicht braucht, kann die IV dich finanziell entlasten. Hier findest du alles, was du für den Antrag brauchst.

Kurz erklärt

Worum es geht

Die Hilflosenentschädigung ist ein monatlicher Betrag der IV. Ehrlich gesagt: ADHS allein reicht nicht automatisch. Entscheidend ist, wie stark dein Kind im Alltag auf regelmässige Hilfe angewiesen ist, zum Beispiel beim Anziehen, Essen, bei der Körperpflege oder wenn es ständige Aufsicht braucht.

Leichte Hilflosigkeitca. 500 CHF / Monat
Mittlere Hilflosigkeitca. 1'260 CHF / Monat
Schwere Hilflosigkeitca. 2'016 CHF / Monat

Richtwerte für ein zu Hause lebendes Kind, Stand 2026. Bei sehr intensiver Betreuung kommt evtl. ein Intensivpflegezuschlag dazu.

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Das Anmeldeformular

Formular ausfüllen

Das Anmeldeformular ist schweizweit dasselbe (Formular 001.005, „Anmeldung für Minderjährige: Hilflosenentschädigung"). Beschreibe den Alltag deines Kindes ehrlich und konkret.

Offizielles Anmeldeformular öffnen →
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Deine IV-Stelle

Kanton auswählen

Das ausgefüllte Formular schickst du an die IV-Stelle deines Wohnkantons. Wähl deinen Kanton, dann kommst du direkt zur richtigen Stelle:

Dein nächster Schritt

Ich begleite dich da durch

Anträge können sich überfordernd anfühlen. Wenn du möchtest, schauen wir gemeinsam, ob sich ein Antrag lohnt, und ich gehe mit dir Schritt für Schritt durch.

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Wichtig: Diese Seite ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine offizielle Beratung. Ob und in welchem Umfang ein Anspruch besteht, entscheidet im Einzelfall die IV-Stelle.
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